Situation erfassenAuswertungZusammenfassung

Wie sieht Ihre familiäre Situation aus?

Klicken Sie hier an, welche Personen in Ihrem Umfeld leben und treffen Sie bitte auch die entsprechende Auswahl über alle noch lebenden Personen.

Die nachfolgende Berechnung für Ihre familiäre Situation findet ohne Berücksichtigung von etwaigen Ehe- und Erbverträgen statt.
= vorhandene Erben (blau markiert)Nächster Schritt

Gesetzliche Erbfolge (Verteilung, wenn keine Nachlassregelung existiert)

Pflichtteile / frei verfügbare Quote

Individuelle Testament-Vorlage

Sie können hier kostenlos eine Testament-Vorlage erstellen und das Schweizer Rote Kreuz berücksichtigen. Dabei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Pflichtteil-Regelungen und alle Formvorschriften eingehalten werden.

1 Erben mit Pflichtteilsanspruch

Es sind keine Pflichtteilserben vorhanden.

Ehepartner/in oder eingetragene Partnerschaft

Bitte präzisieren Sie.

Wie viele Kinder haben Sie?

Bitte erfassen Sie Ihre Kinder und ggf. deren Nachkommen.

3 Berücksichtigung Schweizerisches Rotes Kreuz

Bitte wählen Sie, wie Sie das Schweizerische Rote Kreuz in Ihrem Testament berücksichtigen möchten

Quoten-Vermächtnis ist ein prozentualer Anteil aus dem Nachlassvermögen. Bar-Vermächtnis ist ein festgelegter Betrag.
In beiden Varianten gehört das Schweizerische Rote Kreuz nicht zum Kreis der Erbengemeinschaft. Aus Ihrem Nachlass erhält die Institution der von Ihnen zugewiesenen Anteil/Betrag, ohne dass die Pflichtteile der Erben verletzt werden.

Revidiertes Erbrecht ab dem 1. Januar 2023

Das neue Erbrecht wurde per 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Es ist flexibler ausgestaltet, sodass Erblasserinnen und Erblasser neu über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können, als vor der Revision. Gleichzeitig hat das neue Erbrecht auch Auswirkungen auf bestehende Nachlassregelungen. Es gilt grundsätzlich das Erbrecht per Todestag, aber nicht jede Formulierung in den bestehenden Regelungen lässt eine dynamische Anpassung ans neue Recht zu.

Sofern Sie bereits eine Nachlassregelung erstellt haben, prüfen wir (gegen eine Pauschalentschädigung) gerne, ob diese noch Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht und Ihre bestehende Nachlassregelung das neue Recht dynamisch übernimmt, oder Anpassungen vorgenommen werden müssen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin:

Beratungstermin vereinbaren

Hier erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Nachlasssituation. Sie können das PDF für die nächsten Schritte abspeichern oder ausdrucken.

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Ihre persönliche Beratung mit dem Fachspezialisten können Sie hier über den Button Kundenberater/-in kontaktieren anfordern.